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News > 296. Verordnung: Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen

"296. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen

Auf Grund des § 3 Abs. 6 des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetzes–LLVG, BGBl. Nr. 244/1969, zuletzt geändert BGBl. I Nr. 64/2016, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

§ 1. (1) Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (§ 3 Abs. 3 Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz–LLVG, BGBl. 244/1969) ist eine einschlägige Berufspraxis in folgendem Umfang erforderlich:

1. bei einer Verwendungen in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie, in denen [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_II_2...
Quelle: 155. Newsletter der BGBl.-Redaktion 02.11.2017


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