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News > 350. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und der Verordnung über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen

"350. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen und die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen geändert werden

Artikel 1
Änderung der Verordnung des Bundeministers für Unterricht und Kunst über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen

Auf Grund des § 77 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, in Verbindung mit § 82g des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundeministers für Unterricht und Kunst über die Aufbewahrungsfristen von in den Schulen zu führenden Aufzeichnungen, BGBl. Nr. 449/1978, wird wie folgt geändert: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_II_3...
Quelle: 174. Newsletter der BGBl.-Redaktion


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