"Auf Grund der §§ 62 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2018, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Die für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2017/2018 zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 245.692,35 Euro werden auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt: [...]"
Die gesamte Verordnung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_II_2...Quelle: 102. Newsletter der BGBl.-Redaktion 3.8.2018
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