"Ab 8. November tritt Stufe 2 des bundesweiten Corona-Stufenplans ein. Für die Erwachsenenbildung gilt weiterhin, dass Zusammenkünfte für Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 25 Personen ohne coronabedingte Einschränkungen möglich sind. Nehmen mehr Personen teil, gilt die 3G-Regel, einzig Antigen-Wohnzimmertests sind ab Stufe 2 nicht mehr gültig. Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin dringend, auch bei Veranstaltungen mit unter 25 TeilnehmerInnen die 3G-Regel einzuhalten. [...]"
Das Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

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