"Mit heutigem Tag treten die neuen Maßnahmen des Bundes in Kraft. Um für die steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie für die Eltern und Erziehungsberechtigten Klarheit und Sicherheit zu schaffen, reagierte das Land Steiermark mit einer eigenen Verordnung. [...]"
Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12803044...Quelle: Kommunikation Land Steiermark - Newsletter 3. November 2020
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